Informationen des CDU-Stadtverbandes Maulbronn

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Verwaltungsreform in Baden-Württemberg

26.03.2003

Ministerpräsident Erwin Teufel, Wirtschaftsminister Walter Döring sowie die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen von CDU, Günther H. Oettinger, und FDP, Ernst Pfister, haben im Rahmen der Sitzung der Haushaltsstrukturkommission am 25. März 2003 folgendes Reformkonzept für die Landesverwaltung beschlossen:

      Verwaltungsreform in Baden-Württemberg

I. Haushaltssituation erfordert Personaleinsparungen

Angesichts der bestehenden dramatischen Haushaltslage, eines Personalkostenanteils von 42 % und steigender Versorgungslasten kann eine Haushaltskonsolidierung nur durch eine drastische Reduzierung der Personalkosten gelingen. Dies gilt um so mehr, als die mittelbare Personalkostenquote, die auch Personalkostenzuschüsse des Landes berücksichtigt, sogar über 52 % beträgt. Wenn wir das Ziel der Nullverschuldung erreichen wollen, führt kein Weg an einer Verringerung der Personalausgaben vorbei.

II. Weitere Personaleinsparungen setzen eine Verwaltungsreform voraus

Wir müssen im Land einen Paradigmenwechsel einleiten. Es genügt nicht mehr, auf der Basis der vorhandenen Strukturen Verbesserungen zu erreichen. Wir müssen vielmehr die Grundstruktur als solche in Frage stellen.

Stelleneinsparvorgaben auf der Basis der vorhandenen Verwaltungsstrukturen werden zunehmend schwieriger. Weitere Stelleneinsparprogramme setzen eine umfassende Verwaltungsreform voraus, die neue Einsparpotentiale freimacht. Deshalb setzt sich die Landesregierung das Ziel, die Verwaltungsstruktur des Landes Baden-Württemberg umfassend zu verschlanken, zu reformieren und zu bündeln. Die Landesverwaltung soll dadurch schneller, schlagkräftiger und kostengünstiger werden.

Das neue Verwaltungsreformkonzept der Landesregierung schließt alle Verwaltungsbereiche und Verwaltungsebenen ein. Insgesamt sind von der Verwaltungsreform über 450 Behörden betroffen, von denen über 350 abgebaut, zusammengelegt bzw. eingegliedert werden sollen.

III. Grundsätze der Verwaltungsreform in Baden-Württemberg

1) Der 3-stufige Verwaltungsaufbau wird zum prägenden Strukturelement. Er berücksichtigt die notwendige Zentralisierung und jede mögliche Dezentralisierung. Er ist in einem Flächenland mit 10 ½ Mio. Einwohnern wie Baden-Württemberg nötig, um eine sachgerechte, bürgernahe und leistungsfähige Verwaltung sicherzustellen.

2) Die Ministeriumsebene wird verschlankt. Alle Ministerien werden mindestens eine Abteilung und mehrere Referate einsparen. Die Ministerien werden in ein allgemeines Stelleneinsparprogramm einbezogen.

3) Die Bündelungsfunktion der Regierungspräsidien, der Landratsämter und der Stadtkreise zur Erfüllung staatlicher Aufgaben wird wesentlich erweitert und gestärkt.

4) Landesoberbehörden und höhere Sonderbehörden werden in die Regierungspräsidien eingegliedert, gegebenenfalls durch Vor-Ort-Zuständigkeiten.

5) Die unteren Sonderbehörden werden in die Landratsämter und Stadtkreise integriert. Die Landesregierung knüpft damit an die erfolgreichen Eingliederungen in der Gesundheitsverwaltung, der Wasserwirtschaftsverwaltung und dem Veterinärwesen an.

6) Die Stadt- und Landkreise erhalten für die Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben einen Kostenersatz. Als Ziel wird eine Effizienzrendite von 20 % angestrebt. Diese wird durch Sachmittel- und Personalkosteneinsparungen erreicht. Die Personalkosteneinsparungen werden in den nächsten fünf bis sieben Jahren im Rahmen der Personalfluktuation ermöglicht. Ein notwendiger Einstellungskorridor wird dabei gewährleistet. Beim reinen Polizeivollzugsdienst findet durch die Eingliederung keine Stellenreduzierung statt.

7) Die Beamten des höheren Dienstes und die vergleichbaren Angestellten sowie alle Beamte des Vollzugsdienstes der Polizei bleiben Landesbeamte. Die Aufgabenwahrnehmung nach Weisung und die Fachaufsicht der oberen und obersten Landesbehörden bleiben erhalten. Dienstbesprechungen zwischen Regierung und den neuen Aufgabenträgern finden regelmäßig statt.

IV. Kompetenzverlagerung auf Städte und Gemeinden

Im Rahmen der Verwaltungsreform wird geprüft, welche Zuständigkeiten und Aufgaben von den unteren Verwaltungsbehörden auf die Städte und Gemeinden übertragen werden können.

V. Regionen

Der Verband Region Stuttgart bleibt erhalten. Eine Aufgabenüberprüfung findet entsprechend der Koalitionsvereinbarung statt.

Für die übrigen Regionen bietet das geltende Recht verschiedene Möglichkeiten der gestaltenden Regionalplanung, von länderübergreifenden Vereinbarungen, über den Regionalverband bis zu Zweckverbandslösungen.

VI. Die Konzeption im Einzelnen

Das Innenministerium wird mit der Umsetzung der Reform beauftragt. Die nun anstehenden Arbeiten und Prüfungen orientieren sich an folgenden konkreten Zielvorgaben:

1) Eingliederung in die Regierungspräsidien

- Forstdirektionen
- Oberschulämter
- Teile der Gewässerdirektionen
- Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (RP Freiburg)
- Bezirksstelle für Natur- und Landschaftsschutz
- Landesdenkmalamt
- Landespolizeidirektionen
- Teile der Gewerbeaufsichtsämter
- Landesversorgungsamt (Vor-Ort)
- Landesamt für Vermessung (soweit wie möglich Eingliederung in Landratsämter und Stadtkreise / sofern ein Teil der Verwaltung zwingend auf der Landesebene erforderlich ist, Eingliederung in das Ministerium bzw. Vor-Ort-Lösung an den Regierungspräsidien)
- Landesamt für Flurneuordnung (soweit wie möglich Eingliederung in Landratsämter und Stadtkreise / soweit nötig, wird ein Teil der Verwaltung über eine Vor-Ort-Lösung an den Regierungspräsidien abgewickelt)
- Landesgesundheitsamt (Vor-Ort)

2) Eingliederung in die Landratsämter und Stadtkreise

- Schulämter
- Landwirtschaftsämter
- Straßenbauämter
- Landeswohlfahrtsverbände (Eingliederung in die Stadt- und Landkreise)
- Versorgungsämter
- Teile der Gewässerdirektionen
- Teile der Gewerbeaufsichtsämter
- Forstämter
- Vermessungsämter
- Flurneuordnungsämter
- Polizeidirektionen

3) Sonstige Maßnahmen

- Überprüfung und Neustrukturierung des Landesgewerbeamtes
- Privatisierung der Eichverwaltung
- Reduzierung der Finanzämter
- Zusammenlegung der Oberfinanzdirektionen zu einer Oberfinanzdirektion
- Umfassende Überprüfung der Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften, der Notariate und Grundbuchämter
- Zusammenfassung der Landesanstalt für Umweltschutz und der UMEG

gez.
Erwin Teufel, Dr. Walter Döring, Günther Oettinger, Ernst Pfister

 

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